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   BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51   

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https://dejure.org/1951,2935
BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51 (https://dejure.org/1951,2935)
BGH, Entscheidung vom 30.10.1951 - 1 StR 469/51 (https://dejure.org/1951,2935)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 1951 - 1 StR 469/51 (https://dejure.org/1951,2935)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Merkmal der Eigenzueignung bei der Unterschlagung durch Verteilenlassen des Geldes an andere - Gewahrsam oder Mitgewahrsam an Geldscheinen aus einem Kassenschrank bei Nutzung des Büros durch mehrere Personen - Strafschärfungsgrund der unrichtigen Buchführung bei ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51
    Der Täter eignet sich die Sache nur dann zu, wenn seine Handlung den Willen zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 67, 334; Urt des Senats vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51 -).
  • RG, 07.03.1927 - III 976/26

    1. Setzt Untreue nach § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. eine Vertretungsbefugnis des

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51
    Der Täter eignet sich die Sache nur dann zu, wenn seine Handlung den Willen zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 67, 334; Urt des Senats vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51 -).
  • RG, 10.11.1933 - 4 D 156/33

    Kann eine Amtsunterschlagung darin gefunden werden, daß ein

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51
    Der Täter eignet sich die Sache nur dann zu, wenn seine Handlung den Willen zum Ausdruck bringt, den Eigentümer von der Sachherrschaft auszuschliessen und die Sache seinem eigenen Vermögen einzuverleiben (RGSt 61, 228, 233; 67, 334; Urt des Senats vom 19. Juni 1951 - 1 StR 42/51 -).
  • BGH, 23.10.1951 - 1 StR 183/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51
    Soweit er aber erkennbar nur auf Grund - wenn auch angemasster - dienstlicher Befugnisse gehandelt hat, hat er das Geld nicht sich zugeeignet (Urt des Senats vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 183/51 -).
  • RG, 11.01.1910 - V 1004/09

    Unter welcher Voraussetzung gelten die in § 351 St.G.B.'s aufgeführten

    Auszug aus BGH, 30.10.1951 - 1 StR 469/51
    Der Strafschärfungsgrund der unrichtigen Buchführung trifft den Angeklagten nur, wenn ihm die Führung der Bücher selbst dienstlich oblag (RGSt 43, 207; 67, 178).
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